Rechtliches

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Pädagogin mit Hund in Ihrer Einrichtung zu beschäftigen, kommt irgendwann die große Frage nach den dazu gehörigen Gesetzen und der Sicherheit. Dies ist natürlich auch zu bedenken, wenn ich „nur“ für einen Workshop-Tag oder für eine Projektwoche in Ihre Einrichtung komme.

Ich habe hier einige Informationen für Sie zusammen getragen, um Bedenken in dieser Hinsicht zu zerstreuen:

Unsere Voraussetzungen:
 (Einblick in entsprechende Nachweise erhalten Sie bei unserem Erstgespräch)

  • Manfred und ich verfügen über eine abgeschlossene, zertifizierte Ausbildung zum pädagogischen Begleithunde-Team
  • Wir verfügen über eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung
  • Wir pflegen ein „Hunde-Check-Heft“ → Manfred erhält alle 5 Monate eine tierärztliche Untersuchung für die Arbeit mit Kindern
  • Ich habe einen Hygieneplan erstellt, an den ich mich während der Arbeit halte
  • Manfred ist bei der Stadt Bingen gemeldet und gechipt
  • Ich beachte streng die Aspekte des Tierschutzes

Welche Voraussetzungen SIE mitbringen sollten:

  • Die Kinder / Teilnehmer leiden nicht unter einer schweren Hundehaar-Allergie
  • Die Kinder / Teilnehmer sollten nicht unter einer ernst zu nehmenden Hunde-Phobie leiden, die durch einen Psychologen bestätigt wurde. (kleine Ängste und Unsicherheiten sind hier nicht gemeint)
  • Die Kinder / Teilnehmer haben kein stark geschwächtes Immunsystem oder offene Wunden
  • Die Erziehungsberechtigten sind mit der Teilnahme an Projekten/Workshops etc. einverstanden
  • Die Leitung der Einrichtung / die Schulleitung stimmt unserer Arbeit zu